{"id":7990,"date":"2020-06-05T12:15:16","date_gmt":"2020-06-05T10:15:16","guid":{"rendered":"https:\/\/pergola-agava.si\/splosni-pogoji-poslovanja-za-koncne-potrosnike\/"},"modified":"2025-02-12T13:04:58","modified_gmt":"2025-02-12T12:04:58","slug":"allgemeine-geschaftbedingungen-fuer-verbrauchervertraege","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pergola-agava.si\/de\/allgemeine-geschaftbedingungen-fuer-verbrauchervertraege\/","title":{"rendered":"Allgemeine Geschaftbedingungen f\u00fcr Verbrauchervertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftbedingungen f\u00fcr Verbrauchervertr\u00e4ge<\/p>\n<p>INHALTSVERZEICHNIS:<br \/>\nI. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN<br \/>\nII. ANGEBOT<br \/>\nIII. R\u00dcCKTRITT VOM VERTRAG<br \/>\nIV. PREISE<br \/>\nV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br \/>\nVI. PRODUKTIONS-\/LIEFERZEIT<br \/>\nVII. MONTAGE<br \/>\nVIII. GARANTIE<br \/>\nIX. SACHM\u00c4NGELHAFTUNG<br \/>\nX. KONFLIKTL\u00d6SUNG<br \/>\nXI. SCHL\u00dcSSELBESTIMMUNGEN<\/p>\n<p><strong>I.<\/strong> <strong>EINLEITENDE BESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>I.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die Regelung von Rechten und Pflichten zwischen SOLTEC d.o.o. mit Sitz in Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien, Europ\u00e4ische Union, Registernummer: 5412277000, USt-IdNr. SI\u00a048773867 (im Folgenden: \u201eSOLTEC\u201c) und dem Kunden. Ein Kunde ist jede nat\u00fcrliche Person, die Waren und Dienstleistungen von SOLTEC f\u00fcr Zwecke au\u00dferhalb ihrer Berufs- oder Erwerbst\u00e4tigkeit (Verbraucher) erwirbt oder nutzt.<\/p>\n<p>I.2 Die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendeten Begriffe tragen die Bedeutung, wie sie in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegt ist oder in den folgenden Dokumenten von SOLTEC: Bestellformular, Angebot, Auftragsbest\u00e4tigung, Rechnung, Pl\u00e4ne oder Spezifikationen, sofern diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichts anderes bestimmen. Wenn die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendeten Begriffe in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder in den Dokumenten von SOLTEC nicht interpretiert werden, ist in erster Linie, wenn m\u00f6glich und angemessen, eine Interpretation des Begriffs zu verwenden, die der auf dem relevanten Markt\/in der relevanten Branche \u00fcblichen Interpretation entspricht. Im Gegenfall wird der Begriff gem\u00e4\u00df der Erl\u00e4uterung aus dem W\u00f6rterbuch interpretiert.<\/p>\n<p>I.3 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ein Bestandteil des zwischen SOLTEC und dem Kunden geschlossenen Vertrags. Die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen enthaltenen Bedingungen haben Vorrang vor allen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Kunden, die f\u00fcr SOLTEC nicht bindend sind, au\u00dfer wenn SOLTEC dem ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n<p>I.4 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen stehen auf den Webseiten pergola-agava.si und soltec.si zur Verf\u00fcgung und k\u00f6nnen vom Kunden heruntergeladen, gespeichert oder auf seinem elektronischen Ger\u00e4t \u00fcber die Internetverbindung auf den Webseiten pergola-agava.si und soltec.si reproduziert werden.<\/p>\n<p><strong>II.<\/strong> <strong>ANGEBOT<\/strong><\/p>\n<p>II.1 SOLTEC erstellt ein Angebot auf der Grundlage der vom Kunden per E-Mail\/Post bereitgestellten Daten oder auf der Grundlage der vom Kunden im Konfigurator auf den Webseiten pergola-agava.si und soltec.si eingegebenen Parameter. Das Angebot gilt nur f\u00fcr die im Angebot angegebenen Mengen und Beschreibungen. Das Angebot ist 30 Tage g\u00fcltig bzw. bis zu dem im Angebot von SOLTEC angegebenen Datum oder innerhalb der von SOLTEC gesetzten Frist.<\/p>\n<p>II.2 Nach Zahlung der im Angebot angegebenen Anzahlung f\u00fchrt SOLTEC Messungen beim Kunden durch. Messungen werden von SOLTEC oder einer autorisierten SOLTEC-Person durchgef\u00fchrt.<br \/>\nIm Falle eines Fehlers bei den von SOLTEC oder einer von SOLTEC autorisierten Personen durchgef\u00fchrten Messungen wird SOLTEC den Fehler auf eigene Kosten beheben. Falls die angegebenen Daten von den durchgef\u00fchrten Messungen abweichen, schlie\u00dfen SOLTEC und der Kunde einen Erg\u00e4nzungsvertrag zum Angebot. Will der K\u00e4ufer keinen Erg\u00e4nzungsvertrag zum Angebot abschlie\u00dfen, kann SOLTEC vom Angebot zur\u00fccktreten, wobei SOLTEC die erhaltene Anzahlung innerhalb von 15 Tagen nach R\u00fccktritt erstattet, abz\u00fcglich der Kosten, die SOLTEC f\u00fcr die Angebotserf\u00fcllung bis zum R\u00fccktritt vom Angebot entstanden sind, in folgender H\u00f6he: Verwaltungskosten 5 % des Angebotswerts; Kosten der ersten und jeder weiteren, angefangenen Stunde f\u00fcr die Fahrt zum Messort 25 EUR\/Stunde; Kilometergeld 0,49 EUR\/km; Kosten f\u00fcr die erste und jede weitere angefangene Stunde f\u00fcr die durchgef\u00fchrten Messungen 49,- EUR\/Stunde, Kosten f\u00fcr die erste und jede weitere angefangene Stunde f\u00fcr Ingenieurleistungen und Projektierung 76,- EUR\/Stunde. Materialbestellungen in H\u00f6he von 30 % des Wertes des Angebots; Reservierungs- und Herstellungskosten in H\u00f6he von 20 % des Angebots.<\/p>\n<p>II.3 Das Endprodukt wird nach den genauen Anweisungen des K\u00e4ufers hergestellt und ein R\u00fccktritt vom Vertrag oder eine R\u00fcckgabe des Produkts ist nach der Herstellung des Produkts nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>II.4 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, das Angebot vor Annahme des Angebots bzw. Angebotsbest\u00e4tigung sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen (Skizzen und Daten), da das Angebot f\u00fcr beide Seiten bindend ist. Im Fall von Unklarheiten ist er verpflichtet, bei SOLTEC schriftlich um Kl\u00e4rung unklarer Daten zu bitten.<\/p>\n<p>II.5 Als Annahme des Angebots oder als Auftragsbest\u00e4tigung gilt jede der folgenden Handlungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Schriftliche Best\u00e4tigung des Auftrags \u2013 des Angebots;<\/li>\n<li>Vorauszahlung (teilweise oder im Ganzen);<\/li>\n<li>Vorlegung einer langfristigen Sicherheit;<\/li>\n<li>Unterzeichnung eines Vertrags oder einer Vereinbarung \u00fcber den Abschluss eines Gesch\u00e4fts\/einer Auftragsvereinbarung;<\/li>\n<li>Allf\u00e4llige Erf\u00fcllung vertraglicher Verpflichtungen;<\/li>\n<li>Andere konkludente Handlungen, wenn es sich um eine dauernde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gesch\u00e4ftsbeziehung handelt und diese von SOLTEC als relevant angesehen werden.<br \/>\nIn allen oben genannten F\u00e4llen wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Angebot angenommen, den Inhalt des Angebots sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft und den Inhalt des Angebots verstanden hat und es seinen Anforderungen ohne Bemerkungen entspricht, sowie dass er \u00fcber die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von SOLTEC informiert ist.<\/p>\n<p>II.6 Der K\u00e4ufer hat das Recht, das bereits angenommene Angebot oder die best\u00e4tigte Bestellung zu stornieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, SOLTEC alle durch die Durchf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts entstandenen Kosten in folgender H\u00f6he zu erstatten: Verwaltungskosten 5 % des Angebotswerts; Kosten der ersten und jeder weiteren, angefangenen Stunde f\u00fcr die Fahrt zum Messort 25 EUR\/Stunde; Kilometergeld 0,49 EUR\/km; Kosten f\u00fcr die erste und jede weitere angefangene Stunde f\u00fcr die durchgef\u00fchrten Messungen 49,- EUR\/Stunde, Kosten f\u00fcr die erste und jede weitere angefangene Stunde f\u00fcr Ingenieurleistungen und Projektierung 76,- EUR\/Stunde. Materialbestellungen in H\u00f6he von 30 % des Wertes des Angebots; Reservierungs- und Herstellungskosten in H\u00f6he von 20 % des Angebots.<\/p>\n<p>II.7 Das Angebot, dessen Bestandteil der Kostenvoranschlag ist, gilt 30 Tage oder bis zu dem im Angebot von SOLTEC angegebenen Datum oder innerhalb der von SOLTEC festgelegten Frist.<\/p>\n<p>II.8 Alle Vereinbarungen, Angebote und Best\u00e4tigungen zwischen dem Kunden und SOLTEC m\u00fcssen schriftlich erfolgen. Zus\u00e4tzliche m\u00fcndliche Vereinbarungen sind ung\u00fcltig, wenn sie nicht nachtr\u00e4glich schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>II.9 Der Inhalt des Angebots, einschlie\u00dflich Berechnungen und Beschreibungen, die von SOLTEC erstellt wurden, oder alle von SOLTEC erstellten Dokumente bleiben Eigentum von SOLTEC und nur SOLTEC hat die geistigen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten. Der Kunde stimmt zu, dass darin enthaltene Informationen vertraulich sind und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SOLTEC nicht weitergegeben oder anderweitig verwendet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>III.<\/strong> <strong>VERTRAGSR\u00dcCKTRITT<\/strong><\/p>\n<p>III.1 Da die Produkte von Soltec genau nach den Anweisungen des Kunden gefertigt und auf seine pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten werden, ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>IV.<\/strong> <strong>PREISE<\/strong><\/p>\n<p>IV.1 Alle Preise im Angebot, im Bestellformular, in der Auftragsbest\u00e4tigung, in den Rechnungen oder in anderen f\u00fcr den Kunden bestimmten SOLTEC-Dokumenten werden in Euro angegeben und enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die H\u00f6he der Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen, wobei der Mehrwertsteuersatz gem\u00e4\u00df geltenden Mehrwertsteuervorschriften bestimmt wird.<\/p>\n<p>IV.2 Die Produktpreise enthalten nicht die Kosten f\u00fcr Lieferung oder Porto, Verpackung, Versicherung, Zoll, Geb\u00fchren f\u00fcr Export, Transit, Import sowie die Kosten f\u00fcr etwaige andere Genehmigungen und erforderliche Zertifikate. Diese Kosten tr\u00e4gt der Kunde. Wenn diese Kosten im Angebot, im Bestellformular, in der Auftragsbest\u00e4tigung, in den Rechnungen oder in anderen SOLTEC-Dokumenten angegeben sind, beh\u00e4lt sich SOLTEC vor, die H\u00f6he dieser Kosten zu \u00e4ndern, wenn sich die Ausgaben, auf welchen diese Kosten basieren, erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>IV.3 Rabatte m\u00fcssen schriftlich vereinbart werden, au\u00dfer wenn der Rabatt bereits in dem Angebot, dem Bestellformular, der Auftragsbest\u00e4tigung, den Rechnungen oder anderen SOLTEC-Dokumenten angegeben ist.<\/p>\n<p>IV.4 SOLTEC beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise bei \u00c4nderung der Menge, der Farbe, der Gr\u00f6\u00dfe oder anderer Tatsachen, die die Grundlage f\u00fcr die Berechnung des Preises bilden, zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>IV.5 SOLTEC beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise f\u00fcr Produkte und Dienstleistungen, die in der Preisliste, im Katalog, in den Tarifen und anderen Mitteilungen und Anzeigen in Presse, in den Flugbl\u00e4ttern, im Radio, im Fernsehen oder in der Ausschreibung angef\u00fchrt werden, ohne vorl\u00e4ufige Ank\u00fcndigung zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>IV.6 Die in dem von SOLTEC erstellten Angebot oder Vertrag benannten Preise k\u00f6nnen sich \u00e4ndern, wenn sich die Preise f\u00fcr die Elemente (z.\u00a0B. Preiserh\u00f6hung f\u00fcr Rohstoffe, Energie usw.), auf deren Grundlage der Preis im Angebot oder Vertrag bestimmt wurde, nach dem Vertragsabschluss oder der Angebotsannahme erh\u00f6ht haben.<\/p>\n<p>IV.7 Alle zus\u00e4tzlichen Arbeiten, die in dem Angebot oder dem Vertrag nicht erfasst wurden, und die vom Kunden genehmigt wurden, gehen zulasten des Kunden und werden diesem separat in Rechnung gestellt. SOLTEC darf auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden dringend erforderliche Arbeiten ausf\u00fchren, wenn er die Zustimmung aufgrund der Dringlichkeit nicht vorher einholen konnte. SOLTEC muss den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die auf diese Weise durchgef\u00fchrten Arbeiten informieren und hat das Recht, vom Kunden die Zahlung der erforderlichen unvorhergesehenen Arbeiten zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>V.<\/strong> <strong>ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>V.1 Sofern in Angebot, Vertrag oder Rechnung nicht anders angegeben, muss die Zahlung f\u00fcr SOLTEC-Produkte vor dem Versand der Produkte erfolgen.<\/p>\n<p>V.2 Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf das Konto der SOLTEC-Zentrale, das im Angebot, im Vertrag oder in der Rechnung angegeben ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis gem\u00e4\u00df den vereinbarten Zahlungsfristen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder bei Nichtzahlung ist SOLTEC berechtigt, die gesetzlichen bzw. vereinbarten Verzugszinsen f\u00fcr den Zeitraum von der F\u00e4lligkeit eines einzelnen Zahlungsbetrags bis zum Tag des Zahlungseingangs zu berechnen.<\/p>\n<p>V.3 Der Kunde hat das Recht, die Rechnung innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Erhalt der Rechnung zur\u00fcckzuweisen. Die Zur\u00fcckweisung der Rechnung muss schriftlich, rechtzeitig und begr\u00fcndet erfolgen. Um das Recht auf Zur\u00fcckweisung der Rechnung auszu\u00fcben, muss der Kunde diese mit normalem Schriftverkehr an SOLTEC an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse: finance@soltec.si (z.\u00a0B. mit einem Schreiben per Post oder E-Mail) senden. SOLTEC wird innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt der zur\u00fcckgewiesenen Rechnung antworten.<\/p>\n<p>V.4 Wenn der Kunde die Lieferung von Produkten hinausz\u00f6gert (d.\u00a0h. die Annahmefrist auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt, als von SOLTEC festgelegt, verschiebt oder die Ware aufgrund einer Vers\u00e4umnis des Kunden nicht an ihn geliefert wird, jedoch nicht mehr als 60 Tage), wird dem Kunden eine zus\u00e4tzliche Lagergeb\u00fchr gem\u00e4\u00df g\u00fcltiger SOLTEC-Preisliste berechnet. Bei einem Zahlungsverzug geht das gesamte Risiko einer unbeabsichtigten Zerst\u00f6rung und\/oder Besch\u00e4digung der Ware auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>V.5 Die Zahlungsbedingungen aus dem angenommenen Angebot oder Vertrag bleiben auch dann unver\u00e4ndert, wenn Transport, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme oder Abnahme der Produkte oder Leistungen aus Gr\u00fcnden, auf die SOLTEC keinen Einfluss hat, verz\u00f6gert oder verhindert wird.<\/p>\n<p>V.6 Wenn der Kunde mit der Ratenzahlung oder der Zahlung des vollen Preises aus dem Angebot oder dem Vertrag s\u00e4umig ist, ist SOLTEC berechtigt, vom Vertrag oder vom angenommenen Angebot zur\u00fcckzutreten und einen Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p>V.7 Um die Zahlungen f\u00fcr seine Arbeit und die Erstattung von gebrauchtem Material und andere Forderungen aus dem angenommenen Angebot oder Vertrag zu versichern, beh\u00e4lt sich SOLTEC vor, die Sachen, die f\u00fcr den Kunden hergestellt oder repariert wurden, sowie die Gegenst\u00e4nde, die ihm vom Kunden im Zusammenhang mit seiner Arbeit \u00fcbergeben wurden, zu verpf\u00e4nden, solange sich diese im Besitz von SOLTEC befinden und solange sie nicht freiwillig von SOLTEC zur\u00fcckgegeben werden. Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Ware durch \u00dcbergabe der Ware an den Kunden.<\/p>\n<p>V.8 Eine etwaige M\u00e4ngelr\u00fcge oder die Geltendmachung von Garantieanspr\u00fcchen nach der Montage haben keine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Preises nach Annahme des Angebots oder Vertrages.<\/p>\n<p><strong>VI.<\/strong> <strong>PRODUKTIONSZEIT UND LIEFERZEIT<\/strong><\/p>\n<p>VI.1 Die von SOLTEC gesetzte Fertigungszeit\/Fertigungsfrist beginnt nach Anzahlung und best\u00e4tigten Messungen durch den Kunden zu laufen. Der Produktionszeitraum wird von SOLTEC unter Ber\u00fccksichtigung von Angebot-Nachfrage und Belegung der Produktion festgelegt und innerhalb der so festgelegten Produktionsfrist stellt SOLTEC das bestellte Produkt her. SOLTEC informiert den Kunden mindestens 3 (drei) Tage vor der m\u00f6glichen Abnahme der Ware oder vor der Montage schriftlich oder auf andere geeignete Weise \u00fcber die Lieferzeit.<\/p>\n<p>VI.2 Bei unerwarteten Komplikationen oder Verz\u00f6gerungen erh\u00e4lt der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post mit der voraussichtlichen Produktions- und\/oder Lieferzeit der Bestellung. SOLTEC haftet nicht f\u00fcr Verluste oder Sch\u00e4den, die durch versp\u00e4tete Lieferung entstehen.<\/p>\n<p>VI.3 Die Produktionszeit und\/oder Lieferzeiten auf der Preisliste, dem Angebot, dem Vertrag oder der Rechnung von SOLTEC verl\u00e4ngern sich, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>die Informationen, die SOLTEC vom Kunden f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des angenommenen Angebots oder des geschlossenen Vertrags verlangt, nicht rechtzeitig eingehen;<\/li>\n<li>SOLTEC und der Kunde schriftlich eine Verl\u00e4ngerung der Produktions- und\/oder Lieferzeit vereinbaren;<\/li>\n<li>SOLTEC aufgrund von Hindernissen, die SOLTEC trotz sorgf\u00e4ltigen Handelns nicht abwenden kann, wie insbesondere Epidemien, Pandemien und h\u00f6here Gewalt, nicht termingerecht produzieren kann;<\/li>\n<li>der Kunde mit den Arbeiten im Zusammenhang mit der angemessenen Vorbereitung des Raumes f\u00fcr die Montage von Soltec-Produkten in Verzug ist oder der Kunde mit der Erf\u00fcllung der Zahlungsbedingungen in Verzug ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>VI.4 Falls sich die Produktions- und\/oder Lieferzeit gem\u00e4\u00df Punkt 6.3 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verl\u00e4ngert, vereinbaren der Kunde und SOLTEC schriftlich eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Frist.<\/p>\n<p>VI.5 SOLTEC liefert die Ware, wenn der Kunde seine vorherigen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, Angebot oder Vertrag erf\u00fcllt. Wenn der Kunde seine Pflichten innerhalb einer angemessenen Frist nicht erf\u00fcllt bzw. diese zur\u00fcckweist, ist SOLTEC berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sobald die Ware f\u00fcr die Lieferung an den Kunden bereit ist und dies jedoch aufgrund der Nichterf\u00fcllung von Pflichten des Kunden nicht erfolgt, geht das gesamte Risiko einer unbeabsichtigten Vernichtung und\/oder Besch\u00e4digung der Ware auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>VI.6 SOLTEC haftet nicht f\u00fcr Verluste oder Sch\u00e4den, die aus einer Produktionsverz\u00f6gerung aufgrund h\u00f6herer Gewalt resultieren.<\/p>\n<p><strong>VII.<\/strong> <strong>MONTAGE<\/strong><\/p>\n<p>VII.1 Der Montagetermin wird von SOLTEC festgelegt und dem Kunden mindestens 3 (drei) Tage im Voraus per E-Mail oder Post mitgeteilt und kann ohne vorherige Zustimmung von SOLTEC oder einem von SOLTEC autorisierten Monteur nicht auf Wunsch des Kunden verschoben werden. Der Kunde muss w\u00e4hrend der Montage pers\u00f6nlich anwesend sein bzw. daf\u00fcr eine andere Person autorisieren. Vor der Montage muss der Kunde alle Hindernisse beseitigen, die die aktuelle Montage beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten, um damit eine ungehinderte Montage zu erm\u00f6glichen. W\u00e4hrend der Montage muss der Kunde freien Zugang und Zugriff zum Montageort, kostenlose 220-V-Spannung und gegebenenfalls Leitern und Ger\u00fcste bereitstellen, sofern im angenommenen Angebot oder Vertrag nicht anders angegeben.<\/p>\n<p>VII.2 SOLTEC \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den, die durch Dritte, mit denen sich der Kunde ohne Wissen von Soltec abgesprochen hat, an der Anlage w\u00e4hrend der Installationsphase verursacht werden.<\/p>\n<p>VII.3 Nach Abschluss der Montage muss der Kunde das Objekt mit SOLTEC oder einem von SOLTEC autorisierten Montagedienstleister \u00fcberpr\u00fcfen und das \u00dcbergabeprotokoll unterzeichnen, in dem alle etwaigen M\u00e4ngel gekennzeichnet sind. Andernfalls gilt die Ware als ohne M\u00e4ngel oder ohne Fehler angenommen.<\/p>\n<p>VII.4 Wenn es sich um eine Montage der Pergola handelt, die deren Befestigung an der Fassade vorsieht, werden solche Eingriffe ausschlie\u00dflich auf Kundenwunsch durchgef\u00fchrt. Die Abdichtung zwischen Pergola und Geb\u00e4ude erfolgt so, dass kein Wasser zwischen der Pergola und der Fassade eindringt, wenn die Unebenheiten an der Fassade nicht gr\u00f6\u00dfer als 1\u00a0cm sind. Gleiches gilt f\u00fcr die Bodenfixierung. Die durchgef\u00fchrte Abdichtung dient nicht zum Schutz des Grundgeb\u00e4udes vor Wasser. SOLTEC \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Eingriffe am Geb\u00e4ude oder Sch\u00e4den an der Grundisolierung. Wenn der Kunde die Pergola nicht an der Fassade befestigen m\u00f6chte, bietet SOLTEC die Aufstellung der Pergola auf vier S\u00e4ulen an.<\/p>\n<p>VII.5 Mit der Unterschrift des \u00dcbergabeprotokolls entbindet der Kunde SOLTEC von m\u00f6glicher Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Eingriffe in das bestehende Objekt entstehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>VII.6 Der Kunde ist f\u00fcr die Erstellung der erforderlichen Unterlagen f\u00fcr Verwaltungsverfahren verantwortlich.<\/p>\n<p>VII.7 Eine etwaige M\u00e4ngelr\u00fcge oder Geltendmachung von Garantieanspr\u00fcchen nach erfolgter Montage schlie\u00dfen die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Preises nach Annahme des Angebots oder Vertrages nicht aus.<\/p>\n<p><strong>VIII.<\/strong> <strong>GARANTIE<\/strong><\/p>\n<p>VIII.1 Produkte unterliegen einer Garantie, wenn dies auf der Garantiekarte, der Rechnung, dem Angebot oder dem Vertrag angegeben ist. SOLTEC garantiert f\u00fcr seine Qualit\u00e4t bzw. einwandfreien Betrieb w\u00e4hrend der Garantiezeit, wenn der Kunde das Produkt gem\u00e4\u00df seinem Zweck und den beigef\u00fcgten Anweisungen verwendet. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware.<\/p>\n<p>VIII.2 Wenn der Kunde die Garantie in Anspruch nehmen m\u00f6chte, muss er bei SOLTEC ein ausgef\u00fclltes Garantieantragsformular, den Garantieschein, eine Kopie des \u00dcbergabeprotokolls, eine Kopie der Rechnung und eine Beschreibung von Gr\u00fcnden f\u00fcr die Geltendmachung der Garantie zusammen mit Fotos einreichen. Im Formular muss auch die geforderte Art der Garantieleistung ausgew\u00e4hlt werden (z.\u00a0B. Reparatur, Austausch usw.). Zur Geltendmachung der Garantie muss der Kunde alle erforderlichen Dokumente per Post an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse backoffice@soltec.si senden (z.\u00a0B. mit einem Schreiben per Post oder E-Mail).<\/p>\n<p>VIII.3 Falls aufgrund der geltend gemachten Garantie die Lieferung der Ware an SOLTEC erforderlich ist, ist diese nach vorheriger Zustimmung durch SOLTEC an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien zu senden.<\/p>\n<p>VIII.4 Die Garantie erlischt, wenn die Ware vom Kunde oder einem Dritten unsachgem\u00e4\u00df oder falsch verwendet, ge\u00e4ndert oder repariert wird, wobei mit unsachgem\u00e4\u00dfer oder falscher Verwendung ein Handeln gemeint ist, das nicht dem Zweck oder der beigelegten Gebrauchsanweisung entspricht. Als unsachgem\u00e4\u00dfe oder falsche Verwendung gilt jeder Missbrauch, jede gef\u00e4hrliche Handhabung, jede missbr\u00e4uchliche oder kompulsive Verwendung sowie jede unsachgem\u00e4\u00dfe Reparatur oder \u00c4nderung. SOLTEC haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die unbefugte Verwendung von Produkten und\/oder die Folge einer Verwendung au\u00dferhalb der f\u00fcr den jeweiligen Produkttyp angegebenen Leistungsparameter verursacht werden.<\/p>\n<p>VIII.5 Die Garantie gilt auch nicht bei Besch\u00e4digung des Produkts durch h\u00f6here Gewalt, insbesondere bei gef\u00e4hrlichen Wetterbedingungen, Unruhen, zivilen St\u00f6rungen oder Kriegen, sowie bei Besch\u00e4digung durch Streichen und Bohren durch den Kunden oder einen Dritten, sowie durch Korrosion, Salz und bei vor\u00fcbergehenden oder dauerhaften Ver\u00e4nderungen der Umweltfaktoren. H\u00f6here Gewalt gibt dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen oder eine Erstattung von SOLTEC zu verlangen.<\/p>\n<p>VIII.6 Die Ausf\u00fchrung elektrischer Anschl\u00fcsse, Erdungen und eventuelle Eingriffe in elektrische Systeme muss von SOLTEC oder einer von SOLTEC autorisierten Person durchgef\u00fchrt werden. Alle von unbefugten Personen durchgef\u00fchrten Eingriffe gelten als unsachgem\u00e4\u00dfe oder missbr\u00e4uchliche Verwendung und f\u00fchren zur Erl\u00f6schung der Garantie.<\/p>\n<p>VIII.7 Die Garantie f\u00fcr SOLTEC-Produkte gilt:<\/p>\n<p>BIOKLIMA PERGOLA AGAVA UND CARPORT AGAVA<br \/>\nRahmen: 5 Jahre<br \/>\nMotoren: 2 Jahre<br \/>\nLED-Leuchten: 1 Jahr<br \/>\nElektronische Teile: 2 Jahre<br \/>\nGewebe: 2 Jahre<br \/>\nAndere Teile und Komponenten: 2 Jahre<br \/>\nANDERE PRODUKTE (Jalousien, Rollos, Rolll\u00e4den, Schiebe-\/Falt-\/Hebepaneele, Brise Soleil, Balkone): 2 Jahre<\/p>\n<p>VIII.8 Bei der Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss der Kunde zuerst die Beseitigung der M\u00e4ngel verlangen. Werden die M\u00e4ngel nicht innerhalb von insgesamt 45 Tagen ab dem Datum, an dem der Anspruch zur Behebung bei SOLTEC eingegangen ist, behoben, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen oder eine Verringerung des Kaufpreises zu verlangen. Bei der R\u00fccksendung oder Verringerung des Kaufpreises wird ber\u00fccksichtigt, dass der Wert der Produktkomponenten, mit Ausnahme von Motoren und Automatisierung (Steuerger\u00e4te, Transformatoren und andere vorhandene elektronische Teile), im Laufe der Zeit abnimmt, so dass der Wert der Komponenten wie folgt lautet:<\/p>\n<ul>\n<li>im 1. und 2. Jahr 100% des urspr\u00fcnglichen Wertes;<\/li>\n<li>im 3. Jahr 60% des urspr\u00fcnglichen Wertes;<\/li>\n<li>im 4. Jahr 40% des urspr\u00fcnglichen Wertes; und<\/li>\n<li>im 5. Jahr 20% des urspr\u00fcnglichen Wertes.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>IX.<\/strong> <strong>IX. SACHM\u00c4NGELHAFTUNG<\/strong><\/p>\n<p>IX.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware in \u00fcblicher Weise zu \u00fcberpr\u00fcfen und SOLTEC \u00fcber offensichtliche Fehler zu informieren, und zwar durch Mitteilung des Fehlers an SOLTEC mit normaler Post an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse: backoffice@soltec.si (z.\u00a0B. per Post oder E-Mail).<\/p>\n<p>IX.2 Der Kunde kann seine Rechte aus dem versteckten Sachmangel geltend machen, wenn er SOLTEC \u00fcber die festgestellten M\u00e4ngel innerhalb eines Monats ab dem Tag der Feststellung des Mangels informiert. Der Kunde benachrichtigt SOLTEC \u00fcber die Fehler pers\u00f6nlich oder per normaler Post an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse: backoffice@soltec.si (z.\u00a0B. mit einem Schreiben per Post oder E-Mail). SOLTEC haftet nicht f\u00fcr Materialm\u00e4ngel an der Ware, die nach dem Ablauf von zwei Jahren ab der Lieferung des Artikels auftreten.<\/p>\n<p>IX.3 Der Kunde muss SOLTEC \u00fcber einen eventuellen Sachmangel auf eigene Kosten und innerhalb eines bestimmten Zeitraums benachrichtigen, unter Vorlegung einer detaillierten Beschreibung und einer Kopie der Rechnung. Der Kunde muss SOLTEC erm\u00f6glichen, das Produkt zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>IX.4 Der Kunde, der SOLTEC ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber den Fehler informiert hat, ist berechtigt von SOLTEC das Folgende zu verlangen:<\/p>\n<ul>\n<li>den Mangel an der Ware zu beheben oder<\/li>\n<li>einen Teil des gezahlten Betrags verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig zum Mangel zu erstatten oder<\/li>\n<li>die defekten Waren durch neue fehlerfreie Waren zu ersetzen oder<\/li>\n<li>den bezahlten Betrag zur\u00fcckzuzahlen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Rechte des Kunden aus diesem Punkt erl\u00f6schen nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der Benachrichtigung des Unternehmens SOLTEC \u00fcber die Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n<p>IX.5 Der Mangel am Produkt ist ein Sachmangel:<\/p>\n<ul>\n<li>wenn der Artikel nicht die Eigenschaften aufweist, die f\u00fcr seinen normalen\/g\u00e4ngigen Gebrauch oder seine Vermarktung notwendig sind;<\/li>\n<li>wenn der Artikel nicht die Eigenschaften aufweist, die f\u00fcr die spezielle Verwendung erforderlich sind, f\u00fcr die der Artikel vom Kunden gekauft wurde, die SOLTEC jedoch bekannt war oder h\u00e4tte bekannt sein m\u00fcssen;<\/li>\n<li>wenn der Artikel nicht die Eigenschaften und Vorz\u00fcge aufweist, die ausdr\u00fccklich oder stillschweigend vereinbart oder vorgeschrieben wurden;<\/li>\n<li>wenn SOLTEC einen Artikel geliefert hat, der nicht mit dem Muster oder dem Modell \u00fcbereinstimmt, es sei denn, das Muster oder das Modell wurden nur zur Information gezeigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>IX.6 Bei den gelieferten Produkten sind geringf\u00fcgige Farbabweichungen von den auf den Webseiten, in gedruckten Dokumenten und in verschiedenen sozialen Medien angezeigten Fotos m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>X.<\/strong> <strong>X. KONFLIKTL\u00d6SUNG<\/strong><\/p>\n<p>X.1 Sofern die zwingenden Vorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, nichts anderes vorsehen:<\/p>\n<ul>\n<li>werden die G\u00fcltigkeit dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen aus einem bestimmten Vertragsverh\u00e4ltnis nach geltendem Recht der Republik Slowenien beurteilt;<\/li>\n<li>l\u00f6sen SOLTEC und der Kunde alle Streitigkeiten einvernehmlich. Falls dies nicht m\u00f6glich ist, werden Streitigkeiten aus einem bestimmten Vertragsverh\u00e4ltnis oder aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor dem sachlich zust\u00e4ndigen Gericht in Kr\u0161ko beigelegt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>XI.<\/strong> <strong>XI. SCHL\u00dcSSELBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>XI.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ab dem 01.06.2020 und k\u00f6nnen ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftbedingungen f\u00fcr Verbrauchervertr\u00e4ge INHALTSVERZEICHNIS: I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN II. ANGEBOT III. R\u00dcCKTRITT VOM VERTRAG IV. PREISE V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VI. PRODUKTIONS-\/LIEFERZEIT VII. MONTAGE VIII. GARANTIE IX. SACHM\u00c4NGELHAFTUNG X. KONFLIKTL\u00d6SUNG XI. SCHL\u00dcSSELBESTIMMUNGEN I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN I.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die Regelung von Rechten und Pflichten zwischen SOLTEC d.o.o. mit Sitz in Obrtna ulica 9, 8257 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"content-type":"","inline_featured_image":false},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v21.6 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Allgemeine Geschaftbedingungen f\u00fcr Verbrauchervertr\u00e4ge - Bioklimatska pergola Agava<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftbedingungen f\u00fcr Verbrauchervertr\u00e4ge INHALTSVERZEICHNIS: I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN II. ANGEBOT III. R\u00dcCKTRITT VOM VERTRAG IV. 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